Ist es für einen Schuldner möglich, einen erneuten Insolvenzantrag oder Restschuldbefreiungsantrag zu stellen, obwohl die gesetzliche Rücknahmefiktion des § 305 Absatz 3, Satz 2 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt?
Grundsätzlich entsteht keine dreijährige Sperrfrist für einen Schuldner auf Stellung eines neuen Insolvenzantrages oder Restschuldbefreiungsantrages nach dem Eingreifen der gesetzlichen Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3, S. 2 InsO, da dies der Rechtsordnung widerspricht.