Schadensersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung

OLG Koblenz Urteil vom 03.02.2012 10 O 742/11

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit der Verletzungshandlung entstanden und damit Insolvenzforderung im Falle einer nachfolgenden Insolvenz des Täters ist. Dies sei davon unabhängig, ob der Anspruch bereits der Höhe nach beziffert werden könne. Darüber hinaus sei auch die Feststellung, dass der Anspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhe, zur Tabelle anzumelden.

Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage wegen Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung

BGH Versäumnisurteil v. 28.06.2012 IX ZR 160/11

Der BGH hat entschieden, dass mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Versäumnisurteil diesem gegenüber noch nicht rechtskräftig feststehe, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb nicht von einer etwaigen Restschuldbefreiung  ergriffen wird.