Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber neben einem festen Gehalt Bonuszahlungen?
Können diese durchgesetzt werden, wenn Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz geht?
Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Bonuszahlungen, der als Entgelt für geleistete Arbeit zu sehen ist, zeitanteilig in dem jeweiligen Bezugsjahr. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Fälligkeit erst nach dem Bezugsjahr eintritt. Forderungen, die vor der Insolvenz entstehen, stellen Insolvenzforderungen dar. Bei Ansprüchen nach Insolvenzeröffnung handelt es sich um Masseforderungen.