Am 21. April 2018 tritt das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen in Kraft. Dieses soll die Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns erleichtern und untereinander abstimmen.
Bisher ist das Insolvenzrecht auf Insolvenzverfahren einzelner Rechtsträger ausgelegt. Wenn innerhalb eines Konzerns mehrere Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, muss für jedes Unternehmen gesondert ein Insolvenzgericht bestimmt und ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Dies kann zu Problemen führen, wenn die Unternehmen aufgrund der Konzernstruktur wirtschaftlich verflochten sind, aber die verschiedenen Insolvenzverwalter sich nicht absprechen und verschiedene Strategien verfolgen. Bislang besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter.