„Drum prüfe wer sich ewig windet“ – Weihnachtssatire im Insolvenzrecht

– Zur Verursachung und Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH –

Der BGH hat mit Urteil vom 09.10.2012 – II ZR 298/11 folgenden Leitsatz entschieden:

  1. Die Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Zahlung an den Gesellschafter nicht im Sinne des § 64 Satz 3 GmbHG verursacht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist.
  2. Bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 Satz 3 GmbHG ist eine fällige Forderung des Gesellschafters in der Liquiditätsbilanz zu berücksichtigen.
  3. Im Fall des § 64 Satz 3 GmbHG kann die Gesellschaft die Zahlung an den Gesellschafter verweigern.

Kein Schadensersatzanspruch für Altgläubiger wegen Insolvenzverschleppung durch den Schuldner

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.10.2012 – 13 U 49/12

Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein in einen Mietvertrag eintretender neuer Vermieter aufgelaufene Mietrückstände als „Neugläubiger“ gegen den Geschäftsführer einer mietenden Gesellschaft fordern kann, wenn die Gesellschaft pflichtwidrig zur Zeit der Vereinbarung der Übernahme des Mietverhältnisses noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat.

Das Gericht verneint dies.