Welche Folgen resultieren, wenn ein Arbeitnehmer sowohl Mitarbeiter als auch Kunden zum Nachteil seines Arbeitgebers abwirbt? Gibt es Besonderheiten bei eröffneter Insolvenz?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer bei bestehendem Arbeitsverhältnis weder Mitarbeiter, noch Kunden abwerben. Dies trifft auch in Fällen zu, in denen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und eine Stilllegung des Betriebes zu erwarten ist. Aus einer solchen Verletzung der Treueverhältnisse können Schadensersatzansprüche begründet werden.
Vorliegend streiten sich die Parteien um Schadensersatz und entgangenen Gewinn.