BGH Versäumnisurteil vom 19.06.2012 II ZR 243/11
Der BGH hat in seinem Versäumnisurteil entschieden, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Organisation sorgen muss, welcher ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.