OLG Koblenz Urteil vom 03.02.2012 10 O 742/11
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit der Verletzungshandlung entstanden und damit Insolvenzforderung im Falle einer nachfolgenden Insolvenz des Täters ist. Dies sei davon unabhängig, ob der Anspruch bereits der Höhe nach beziffert werden könne. Darüber hinaus sei auch die Feststellung, dass der Anspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhe, zur Tabelle anzumelden.