Pflicht zum Insolvenzantrag ausgesetzt

Folgende Meldung knüpft an den arbeitsrechtlichen Beitrag vom 15. August 2013 zum Thema Hochwasser an.

Ein von der Bundesregierung neubeschlossenes Gesetz sieht vor, dass bis zum 31.12.2013 die Insolvenzantragspflicht für Firmen ausgesetzt wird, die durch das Hochwasser bedingt in die Insolvenzlage geraten sind.

Eine Aussetzung der Pflicht ist in den folgenden Fällen vorgesehen:
In den Fällen, in denen die Insolvenzlage durch Entschädigungsleistungen oder Versicherungszahlungen oder durch Sanierungs- oder Finanzierungshilfen beseitigt werden kann.