Wann hat ein Schuldner das Recht, der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu widersprechen?

Kann ein Schuldner einer Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung widersprechen? Gibt es Besonderheiten, wenn der Widerspruch vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt?

Grundsätzlich ist es Schuldnern möglich, gegen Anordnungen zur Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch darf nicht abgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Bei der Beurteilung ist es unerheblich, ob der Widerspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben wurde oder davor.