Wann hat ein Schuldner das Recht, der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu widersprechen?

Kann ein Schuldner einer Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung widersprechen? Gibt es Besonderheiten, wenn der Widerspruch vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt?

Grundsätzlich ist es Schuldnern möglich, gegen Anordnungen zur Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch darf nicht abgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Bei der Beurteilung ist es unerheblich, ob der Widerspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben wurde oder davor.

Pflicht zum Insolvenzantrag ausgesetzt

Folgende Meldung knüpft an den arbeitsrechtlichen Beitrag vom 15. August 2013 zum Thema Hochwasser an.

Ein von der Bundesregierung neubeschlossenes Gesetz sieht vor, dass bis zum 31.12.2013 die Insolvenzantragspflicht für Firmen ausgesetzt wird, die durch das Hochwasser bedingt in die Insolvenzlage geraten sind.

Eine Aussetzung der Pflicht ist in den folgenden Fällen vorgesehen:
In den Fällen, in denen die Insolvenzlage durch Entschädigungsleistungen oder Versicherungszahlungen oder durch Sanierungs- oder Finanzierungshilfen beseitigt werden kann.

Wirksamkeit einer Kündigung des Insolvenzverwalters auch gegenüber weiteren Mietern

Kann ein Insolvenzverwalter Mietverträge des insolventen Mieters kündigen? Wirkt eine solche Kündigung auch gegenüber Mitmietern?

Grundsätzlich kann ein Insolvenzverwalter Mietverträge kündigen und somit das Mietverhältnis aufheben. Ein Mietverhältnis ist auch dann wirksam beendet, wenn Mitmieter da sind. Kündigungen des Insolvenzverwalters entfalten ihre Wirksamkeit in einer solchen Konstellation einheitlich.

Vorliegend hatte der Vermieter mit dem nunmehr insolventen Mieter einen Mietvertrag geschlossen, in den ein weiterer Mieter eintrat. Nach der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter nahm der Vermieter den Mitmieter auf Zahlung der folgenden Mieten in Anspruch.

Strafrechtliches Urteil als Versagungsgrund für eine Restschuldbefreiung

Wie und wann können Gläubiger gegenüber dem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners ein strafrechtliches Urteil bezüglich einer Insolvenzstraftat als Versagungsgrund anführen?

(1) Grundsätzlich kann dem Antrag stellenden Schuldner die gewünschte Restschuldbefreiung nur dann verweigert werden, wenn der Schlusstermin durchgeführt wurde und eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat bis zum Ende des Schlusstermins in Rechtskraft erwachsen ist.

(2) Ferner ist eine Versagung innerhalb der Wohlverhaltensperiode ausschließlich möglich, wenn die Verurteilung bis spätestens zum Ende der Abtretungslaufzeit rechtskräftig geworden ist.

Freigabe der Tätigkeit aus selbstständiger Arbeit während der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter

Zählt freigegebenes Vermögen nach Insolvenzeröffnung aus selbstständiger Tätigkeit zu vorher abgetretenen Forderungen oder stehen diese Ansprüche im Eigentum des Insolvenzschuldners?

Wurden Forderungen (künftige) abgetreten und wird über das Vermögen des Schuldners die Insolvenz eröffnet, so sind neu entstandene Forderungen, wenn der Verwalter das Vermögen und neue Ansprüche aus selbstständiger Arbeit freigibt, nicht im Eigentum des Insolvenzschuldners.

Vorliegend begehrt der Kläger die Feststellung Eigentümer der seit der Insolvenzeröffnung erworbenen Forderungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu sein.