Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen.

1.Teil

Mit diesem Gesetzentwurf soll eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, wonach die Dauer der Restschuldbefreiung von derzeit 6 auf 3 Jahre halbiert werden soll.

Die aktuelle Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von 6 Jahren ist seit der Einführung im Jahr 1999 umstritten und im Vergleich mit europäischen Regelungen verhältnismäßig lange.

Durch eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll insbesondere Unternehmensgründern nach einem Fehlstart zügig eine zweite Chance eröffnet werden und den Schuldnern Anreize geboten werden, sich in besonderem Maße um eine Befriedigung der gegen ihn bestehenden Forderungen zu bemühen.