Zulässigkeit eines Insolvenzantrages nach Rücknahmefiktion des § 305 III, S.2 InsO

Ist es für einen Schuldner möglich, einen erneuten Insolvenzantrag oder Restschuldbefreiungsantrag zu stellen, obwohl die gesetzliche Rücknahmefiktion des § 305 Absatz 3, Satz 2 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt?

Grundsätzlich entsteht keine dreijährige Sperrfrist für einen Schuldner auf Stellung eines neuen Insolvenzantrages oder Restschuldbefreiungsantrages nach dem Eingreifen der gesetzlichen Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3, S. 2 InsO, da dies der Rechtsordnung widerspricht.

Erzwingungshaft während der Insolvenz, um Geldbußen nach dem OWiG durchzusetzen?

Ist es möglich, während des Insolvenzverfahrens eine Geldbuße, die nach § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes verhängt wurde, mittels Erzwingungshaft durchzusetzen?

Grundsätzlich ist es während eines Insolvenzverfahrens nicht möglich Geldbußen, die gemäß § 96 OWiG verhängt wurden, durch Erzwingungshaft durchzusetzen. Dies gilt ebenfalls für Restschuldbefreiungsverfahren. Bei der Anordnung zur Erzwingungshaft, um Geldbußen durchzusetzen, handelt es sich um eine Einzelzwangsvollstreckung. Die Anordnung zur Erzwingungshaft stellt mithin eine unzulässige Maßnahme im Sinne der §§ 89, 294 InsO dar.

(LG Bochum, Beschl. v. 4.12.2012 – 9 Qs 86/12)

Mögliches Zurückbehaltungsrecht von fälligen Mieten?

Steht einem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht von fälligen Mieten zu, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht insolvenzfest angelegt hat?

Grundsätzlich haben Mieter kein Recht zum Zurückbehalt der fälligen Miete, wenn diese vor Insolvenzeröffnung fällig geworden ist. Der Umstand, dass der Vermieter die Kaution nicht vertragsgemäß auf einem nicht insolvenzfesten Konto angelegt hat, ändert hieran nichts.

Vorliegend streiten die Parteien um fällige Miete. Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung der rückständigen Miete. Der Beklagte rechnet mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution auf. Ferner macht er als Gestaltungseinrede ein Zurückbehaltungsrecht geltend bis die Kaution auf ein auf seinen Namen lautendes Sonderkonto eingezahlt ist.

Möglichkeiten Bonuszahlungen in der Insolvenz einzuklagen

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber neben einem festen Gehalt Bonuszahlungen?
Können diese durchgesetzt werden, wenn Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz geht?

Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Bonuszahlungen, der als Entgelt für geleistete Arbeit zu sehen ist, zeitanteilig in dem jeweiligen Bezugsjahr. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Fälligkeit erst nach dem Bezugsjahr eintritt. Forderungen, die vor der Insolvenz entstehen, stellen Insolvenzforderungen dar. Bei Ansprüchen nach Insolvenzeröffnung handelt es sich um Masseforderungen.

Notwendige Voraussetzungen um eine faktische Organstellung als Geschäftsführer zu begründen

Welche Kompetenzen und Handlungen können eine faktische Stellung als Geschäftsführer begründen?

Eine Position als faktischer Geschäftsführer liegt nicht schon dann vor, wenn der Betroffene einen größeren Einfluss als der ordentlich bestellte Geschäftsführer hat.
Vorliegend wurde ein Angeklagter vor dem Landgericht wegen Untreue verurteilt.
Das Landgericht sah den Angeklagten als faktischen Geschäftsführer einer GmbH, die in die Insolvenz ging.
Die Revision des Angeklagten hatte teilweise Erfolg.